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BSO Recht & Steuern
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BSO Outsourcing verbindet ein breites Angebot an Dienstleistungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung mit einer individuellen steuerlich-buchhalterischer Fachberatung. Aufgrund der stetig komplexer werdenden Anforderungen im finanztechnisch-steuerlich-buchhalterischen Bereich suchen Unternehmen zunehmend nach externen Partnern, die diese anspruchsvollen Beratungs- und Outsourcingleistungen aus einer Hand in einer Qualität anbieten, die der essentiellen Wichtigkeit der Thematik verantwortungsbewusst Rechnung trägt. Wir erfüllen diese anspruchsvollen Bedürfnisse unserer Kunden!

Sie haben die Wahl zwischen unserem vollen Leistungspaket und einem auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens „maßgeschneiderten“ Angebot an laufenden Unterstützungen. Verbunden mit der Möglichkeit, den Umfang flexibel anzupassen, sobald sich der Bedarf verändert. Outsourcing-Pakete bestehen aus so unterschiedlichen Leistungen wie:

  1. der laufenden Führung Ihrer Bücher sowie einer buchhalterischen Fachberatung,
  2. der monatlichen Lohnbuchhaltung mitsamt der Errichtung sowie der laufenden Führung der erforderlichen so genannten „Arbeitnehmerdokumentationen“;
  3. der Erstellung sämtlicher steuerlicher Erklärungen sowie der Berrechnung der tatsächlich abzuführenden Steuern;
  4. der Ermittlung sowie der elektronischen Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsanstalt sowie
  5. schließlich der Anfertigung aller erforderlicher Berichte, insbesondere von externen sowie internen Rapporten (Jahresabschlüsse, periodische Finanzberichte, statistische Berichte usw.).

Das ausgewiesene Fachwissen und die langjährige einschlägige Erfahrung unserer Outsourcing-Spezialisten versetzen uns in die Lage, die uns anvertrauten Aufträge mit der Qualität zu erbringen, die den Anforderungen entspricht, die unsere Kunden und wir an unsere Beratung stellen. Die einzelnen Fachbereiche decken Spezialisten ab, die über eigene Fach- und Führungserfahrungen in manigfaltigen Branchen verfügen und mit unterschiedlichen Buchhaltungssystemen gearbeitet haben.

Unsere Spezialisten aus dem Bereich Buchhaltung, Personalabteilung, Löhne arbeiten „Hand in Hand“ mit unseren Steuer- und Rechtsberatern. Die ansonsten gefürchtete „Schnittstellen“thematik ist in unserer Unternehmensgruppe damit sehr zufrieden stellend gelöst.


Kontakt

BSO Prawo & Podatki
ul. Rzeźnicza 32-33, IIp.
50-130 Wrocław

Tel.: +48 71 346 70 70
Fax +48 71 346 70 90
E-mail: wroclaw@bramorski.pl

Aktuelles

Wie ist die Liquidität in der Baubranche zu erhalten? Kostenlose Vorträge!

Am 19.03.2010, wird in der Jahrhunderthalle eine rechtlich-finanzielle Sitzung stattfinden, welche die Experten der Kanzlei BSO Recht & Steuern und der Firma Coface führen werden. Es wird die einzige Gelegenheit sein, die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Sicherung eigener Interessen vor unehrlichen Kontrahenten kennenzulernen. Die Teilnahme an der Sitzung ist kostenlos.
Eine frühere Anmeldung ist erforderlich.

Die ehemaligen Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft poln. Rechts können die Rückerstattung einer VAT-Überzahlung verlangen

Das polnische Verfassungsgerichtshof hat am 10. März 2009 (Aktenzeichen P 80/08) entschieden, dass: „den ehemaligen Gesellschaftern einer poln. BGB-Gesellschaft das Recht zusteht, die von ihr eingereichten Mehrwertsteuererklärungen zu korrigieren und die Rückerstattung der Überzahlung zu beantragen ”.

Die Ausgaben für die Vorbereitung von Subventionanträgen sind Betriebskosten

Die Kosten der Vorbereitung von Subventionsnträgen und der damit verbundenen Beratung dürfen steuerlich mit dem Zeitpunkt des Kostenaufwands geltend gemacht werden.

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